Was bei Angeboten zum Tonerankauf zu beachten ist
A-Ware
Unter A-Ware verstehen wir absolut makellose Ware, die sich jeder Händler in die Auslage legen kann. Die Kartons dürfen keinerlei Beschriftung, Beklebung oder Abrisse haben. Das Siegel - soweit vorhanden - darf nicht gebrochen sein. Der Karton muss noch geschlossen sein.
Mit anderen Worten, der Karton sollte in einem Zustand sein, als würde er frisch aus dem Werk kommen.
B-Ware
Bei Kategorie-B handelt es sich um Toner mit Fehlern am Karton. Hierbei kann es sich um Abrisse, Beklebungen, Stauchungen, Einrisse u.ä. handeln.
B-Ware bedeutet nicht, dass der Toner selber einen Schaden aufweist. Diese Kategorie bezieht sich ausschließlich auf den Zustand des Kartons.
Einige Beispiele für B-Ware
Offene Kartons
Bei geöffneten Kartons muss der Toner immer noch in der zugeschweißten Tüte sein. Falls diese von Werk aus nicht zugeschweißt ist, sollte überprüft werden, ob der Sicherungsstreifen noch vorhanden ist, oder ob die Transportrollen Laufspuren aufweisen.
Beispiele für geöffnete Kartons
Toner ohne Karton
Bei Toner ohne Karton gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen, wie bei geöffneten Kartons.
Grundsätzliches zum Ablauf beim Tonerankauf
Wenn Sie Toner an uns verkaufen, so bleibt nach dem Versenden die Ware bis zum Abschluss Ihr Eigentum. Falls es mal vorkommen sollte, dass wir der Meinung sind es handele sich um B-Ware, Sie aber nach Ihrer Definition sagen, es sei A-Ware. So senden wir Ihnen - wenn wir uns nicht einigen sollten - die Ware kostenfrei zurück.
Uns liegt es sehr daran, dass beide Seiten ein zufriedenstellendes Geschäft gemacht haben. Wenn Sie uns Ware zusenden, so geben Sie uns einen Vertrauensvorschuss, den wir nicht enttäuschen werden.
Haben Sie Fragen?
Falls Sie sich bei manchen Kriterien nicht sicher sind, oder weitere Informationen wünschen, können Sie uns gerne telefonisch oder per Mail kontaktieren.